Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- u. mechan. Vervielfältigungsrechte) kurz „GEMA“ vertritt die Urheberrechte der Komponisten und Künstler. Wird Musik vor Publikum gespielt, so verlangt die GEMA Gebühren dafür. Darum muss jede Musikveranstaltung bei der GEMA angemeldet werden. Diese erhebt dann je nach Größenordnung und Veranstaltungskonzept eine Gebühr. Private Feiern wie z.B.: Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Polterabende usw. sind im Sinne der GEMA in der Regel nicht anmelde- und gebührenpflichtig. Bitte klären sie das im Einzelfall mit der zuständigen GEMA Direktion. Im Sinne der GEMA ist Grundsätzlich der Veranstalter für die Zahlung der Gebühren verantwortlich. Sie sind nicht Bestandteil meiner Preise. Bitte geben Sie bei Ihrer GEMA-Meldung an, das ich mit digitalen Kopien (von CD’s) oder Originalen (wie z.B. iTunes o. Amazon MP3) urhebergeschützter Werke arbeite. Meine MP3 Dateien sind bei der GEMA lizenziert.